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   BSG, 25.04.1961 - 11 RV 198/61   

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https://dejure.org/1961,11068
BSG, 25.04.1961 - 11 RV 198/61 (https://dejure.org/1961,11068)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1961 - 11 RV 198/61 (https://dejure.org/1961,11068)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1961 - 11 RV 198/61 (https://dejure.org/1961,11068)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 25.04.1961 - 11 RV 198/61
    V sind, festgestellt werden (vgl'. BSG 9, 80; Haueisen, NJW 1954, 657, 698); es kommt nicht darauf an, mit welchen Leiden der " angefoch-.
  • BSG, 18.01.1961 - 11 RV 1020/60
    Auszug aus BSG, 25.04.1961 - 11 RV 198/61
    - 11 RV 1020/60.
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst -

    Da der Kläger bereits im Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren geltend gemacht hat, dass bestimmte Gesundheitsstörungen, für die schädigende Einwirkungen durch dienstliche Strahlenbelastung ursächlich seien, bereits während des Wehrdienstes aufgetreten seien, kann sein mit der (gegen die Beklagte gerichteten) Verpflichtungsklage verfolgtes Begehren (§ 123 SGG) nach seinem objektiven Erklärungswert und der recht verstandenen Interessenlage des Klägers (§ 133 BGB) nur so verstanden werden, dass dieser unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsprinzips alles begehrt, was ihm aufgrund des von ihm geschilderten Sachverhalts rechtlich zusteht: Er beansprucht deshalb hilfsweise auch, die Beklagte zu verpflichten, die während der Dienstzeit aufgetretenen, auf eine dienstliche Strahlenbelastung zurückzuführenden Gesundheitsstörungen als Folgen einer WDB festzustellen (zum Anspruch auf Feststellung aller Schädigungsfolgen bereits BSGE 9, 80, 82; BSG, Urteil vom 25.4.1961 - 11 RV 198/61 - juris RdNr 7).

    Vielmehr darf der Kläger auch noch während des gerichtlichen Verfahrens weitere Gesundheitsstörungen "nachschieben", die er ursächlich auf eine WDB zurückführt (hierzu bereits BSG, Urteil vom 18.1.1961 - 11 RV 1020/60 - juris RdNr 9; BSG, Urteil vom 25.4.1961 - 11 RV 198/61 - juris RdNr 7 f).

  • LSG Berlin, 17.08.1976 - L 13 V 30/75
    Auch während des gerichtlichen Verfahrens dürfen zur Begründung des Anspruchs auf Neufeststellung der Versorgungsbezüge wegen Änderung der Verhältnisse iS des BVG § 62 Abs. 1 noch neue Leiden geltend gemacht werden, die bisher noch nicht als Schädigungsfolgen festgestellt worden sind bzw über deren Anerkennung als Schädigungsfolgen noch kein Bescheid der Versorgungsverwaltung ergangen ist (vergleiche BSG vom 1961-04-25 11 RV 198/61).
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